Eine D1 Verordnung ist bei Schädigungsbildern angezeigt, die eine intensivere Heilmittelbehandlung erforderlich machen (z. B. Krankengymnastik, Massage, Fango oder Elektrotherapie). Es werden 3 Heilmittel bei einem Zeitumfang von insgesamt einer Stunde abgegeben.
Die Anwendungen sind innerhalb eines Regelfalls auf 10 Anwendungen beschränkt. Sie sollten 2 – 3 x wöchentlich stattfinden. Über die Regelmenge hinausgehende Behandlungen bedürfen je nach Krankenkasse einer Genehmigung.
Die 2001 eingeführte D1 Verordnung ersetzt in Art und Umfang nicht die bis dato bekannte erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP).
Die D1 Maßnahme ist eine Heilmittelkombination und darf lediglich als kurative Maßnahme und nicht als Ersatz für eine notwendige ambulante oder stationäre Rehabilitation gesehen werden.