Bei der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) handelt es sich inhaltlich um eine Therapieform, in der die bisher isoliert eingesetzten Behandlungselemente der Krankengymnastik und der physikalischen Therapie um Elemente der medizinischen Aufbau- oder Trainingstherapie ergänzt werden.
Diese Module sind sinn- und planvoll im Sinne der Komplextherapie miteinander zu verknüpfen und nach einem individuell anzupassenden Therapieplan durchzuführen.
Die unter ärztlicher Leitung arbeitenden Therapeuten (Physiotherapeuten und Masseure) müssen neben der üblichen fachlichen Qualifikation weitere im einzelnen definierte zusätzliche Fachkenntnisse nachweisen. Im Team muss mindestens ein Sportlehrer mit rehabilitativer Qualifikation mitwirken.
Die EAP wird vorwiegend zur Beseitigung von schwereren Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates eingesetzt, und hat bei einer Behandlungsfrequenz von bis zu fünf Mal pro Woche einen Behandlungsumfang von mindestens 2 Stunden pro Therapieeinheit.
Die Kosten für diese Therapieform werden zurzeit von den Berufsgenossenschaften, den Privatkassen und der Beihilfe übernommen.